KFZ-GUTACHTER RHEIN MAIN
Unabhängiger KFZ-Sachverständiger
in Offenbach am Main / Rhein Main Gebiet

Sie hatten einen Autounfall?

Verschuldet oder unverschuldet - Sie brauchen jetzt jemanden, der IHRE Interessen vertritt. 

 

Wir übernehmen für Sie

  • die vollständige Abwicklung mit der Versicherung
  • die Erstellung eines unabhängigen Unfallgutachtens
  • die Korrespondenz mit der Reparaturwerkstatt 

 

Fachkundige Soforthilfe, Interessenvertretung und Abwicklung bei KfZ-Unfallschäden

Sie wurden in einen Unfall verwickelt?
Sie benötigen jemanden, der sich fachkundig um die Schadensabwicklung kümmert?
Sie benötigen ein Kurzgutachten oder Leasingrückläufer-Gutachten?

Dann sind Sie bei uns richtig! 

Wir, die Kfz-Gutachter RM, ansässig in Offenbach/Main sind im ganzen Rhein Main Gebiet für unsere Kunden die erste Anlaufstelle, wenn's um KfZ-Gutachten und Schadenabwicklung geht.

 

  • Flexibler Einsatz: Inaugenscheinnahme Ihres Fahrzeuges sowohl in unserer Werkstatt in Offenbach als auch bei Ihnen Zuhause oder an Ihrem Arbeitsplatz.
     
  • Flexible und individuelle Termingestaltung nach Vereinbarung (auch an Sonn- und Feiertagen)

 

Unverschuldeter Unfall?

Sie sind unverschuldet in einen Unfall verwickelt?

Laut § 249 BGB ist der Verursacher verpflichtet Ihnen den Schaden zu ersetzen. 

Beauftragen Sie uns zur Beweissicherung und zur Feststellung des Schadensumfangs und der Schadenshöhe.

Die Versicherung des Gegners bietet Ihnen zwar einen Gutachter von sich an, aber rechnen Sie damit, dass der Sachverständige die Interessen der Versicherung vertritt.

Als unabhängiger Sachverständiger vertrete ich Ihre Interessen.

Sie zahlen nichts.

Die Kosten rechne ich direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Kurzgutachten
benötigt?

Ein Kurzgutachten findest meist bei Bagatellschäden seine Anwendung. Es ist in etwa gleichzusetzen mit einem Kostenvoranschlag einer Reparaturwerkstatt - aber unabhängig von Preisschwankungen einzelner Werkstätten.

Am häufigsten kommt es zum Einsatz wegen 

  • eines Bagatellschadens, 
  • einem selbstverschuldeten Unfall,
  • einem Wildschaden,
  • einem Hagelschaden,
  • einem Autobrand,
  • dem Verkauf Ihres PKW´s

oder als Bewertung im Falle, dass SIe einen gebrauchten PKW kaufen oder verkaufen möchten.

Rückgabe Leasing-Fahrzeug

Wer ein Leasing-Fahrzeug nicht in vertragsgemäßem Zustand zurück gibt, muss für die Wertminderung des Fahrzeuges aufkommen. 

Vermeiden Sie böse Überraschungen und gehen Sie auf Nummer sicher! 

Noch bevor Sie das Fahrzeug zurück geben, nehmen wir für Sie eine Gebrauchtwagenprüfung vor. 

Damit erhalten sie unsere unabhängige und objektive Einschätzung zu dem Zustand Ihres Fahrzeuges und können möglichen Einwänden der Leasinggesellschaft zuvor kommen. 

Bedenken Sie: Haben Sie das Fahrzeug erst einmal zurück gegeben, haben Sie in der Regel keinen Zugriff mehr darauf.

Logo

Inhaber: Vincenzo Formisano, Nelkenweg 5, 63075 Offenbach am Main
Tel. 0173 3291 672, Email: info@KFZ-Gutachter-rm.de

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